Berufshaftpflicht Rechtsanwalt - Vergleich - Berufshaftpflicht Vergleich

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Berufshaftpflicht Rechtsanwalt - Vergleich

Kammerberufe
Berufshaftpflicht Rechtsanwalt
Versicherungsschutz ab € 68,28

Berufshaftpflicht Rechtsanwalt - Beitragsbeispiele
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Deckungssumme: € 250.000
SB 2.500,-  Laufzeit: 3 Jahre
Honorar
netto p.a.
10.000
50.000
100.000
200.000
Berufshaftpflicht Dialog
68,28
150,21310,97484,95
Berufshaftpflicht R+V
96,33
214,05428,11642,16
Berufshaftpflicht HDI
107,10
357,18714,36
Berufshaftpflicht Markel
239,09
396,81518,901.012,36
Berufshaftpflicht Nürnberger
144,39
541,47685,87721,96
Berufshaftpflicht ERGO
107,10
802,18802,18802,18
Deckungssumme: € 500.000
SB 2.500,-  Laufzeit: 3 Jahre
Honorar
netto p.a.
10.000
50.000
100.000
200.000

Berufshaftpflicht Dialog
327,73
327,73447,50697,84
Berufshaftpflicht R+V
470,43470,43627,23940,84
Berufshaftpflicht HDI
540,86540,861.064,57

Berufshaftpflicht Markel
391,71559,60763,091.526,18
Berufshaftpflicht Nürnberger
206,47774,26980,731.032,34
Berufshaftpflicht ERGO
562,28
1.124,55
1.124,551.124,55
Deckungssumme: € 1 Mio.
SB 2.500,-  Laufzeit: 3 Jahre
Honorar
netto p.a.
10.000
50.000
100.000
200.000

Berufshaftpflicht Dialog
442,28442,28603,91941,77
Berufshaftpflicht R+V
619,76619,76826,351.239,52
Berufshaftpflicht HDI
819,32819,321.418,00

Berufshaftpflicht Markel
498,55732,561.007,282.024,73
Berufshaftpflicht Nürnberger
277,22
1.039,56
1.316,78
1.386,09
Berufshaftpflicht ERGO
776,48
1.552,95
1.552,951.552,95
Weitere Deckungssummen und Selbstbeteiligungen auf Anfrage!
Warum braucht ein Rechtsanwalt eine Vermögens­schaden­haftpflicht / Berufs­haftpflicht?
Bei der Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung (VSH) handelt es sich um eine Versicherung für die berufliche Tätigkeit als Rechtsanwalt. Für Rechtsanwälte besteht seit 1994 nach § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) eine Versicherungspflicht. Um sich als Rechtsanwalt bezeichnen zu dürfen, muss der Assessor jur. von der jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammer zugelassen werden. Voraussetzung dafür ist der Nachweis einer Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung.
Bei der Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung (VSH) handelt es sich um eine Versicherung für die berufliche Tätigkeit als Rechtsanwalt. Für Rechtsanwälte besteht seit 1994 nach § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) eine Versicherungspflicht. Um sich als Rechtsanwalt bezeichnen zu dürfen, muss der Assessor jur. von der jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammer zugelassen werden. Voraussetzung dafür ist der Nachweis einer Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung.

Zur Absicherung von Personen- und Sachschäden aus dem Kanzleibetrieb, ist die Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung um eine Büro- und Betriebshaftpflicht erweiterbar.
Zur Absicherung von Personen- und Sachschäden aus dem Kanzleibetrieb, ist die Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung um eine Büro- und Betriebshaftpflicht erweiterbar.
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